Was nach dem Unfall zu tun ist
Füllen Sie ein Schadensbericht-Formular aus und geben Sie es innerhalb
von 48 Stunden an uns zurück. Dies ist zusätzlich zu dem Europäischen Unfall-Meldeformular erforderlich. Wenn Sie diese Formulare nicht im Fahrzeug finden, geben Sie uns bitte Bescheid, damit wir sie Ihnen zusenden können. Sie dürfen uns nicht wissentlich falsche Informationen geben. Wenn Sie dies tun, verlieren Sie, soweit dies im gesetzlichen Rahmen zulässig ist, Ihren Anspruch auf Haftungsreduzierung, Reduzierung des Selbstbehalts, Insassenunfallversicherung und Haftpflichtversicherung.
Sollte die unter Punkt 1.6. Verpflichtung zur Übermittlung eines Schadensberichtes binnen
48 Stunden nach dem Unfall nicht eingehalten werden, ist der Mieter verpflichtet sämtliche Reparaturkosten zu übernehmen. Sollte die Kaskoversicherung der Vermieterin den Versicherungsschutz aus Gründen, die in der Sphäre des Mieters liegen ablehnen, ist der Mieter verpflichtet, den Instandsetzungsaufwand zu ersetzen. Dies unter Einbeziehung des vereinbarten Selbstbehalts, ebenso die damit verbundenen Spesen und Gebühren.
Nehmen Sie ohne unsere Zustimmung selbst keine Reparaturen am Fahrzeug vor und lassen Sie dies auch keine andere Person tun.
Wenn Sie ohne unsere Zustimmung die Durchführung von Reparaturen beauftragen, müssen Sie dafür selbst bezahlen und verlieren, soweit dies im gesetzlichen Rahmen zulässig ist, Ihren Anspruch auf Haftungsreduzierung, Reduzierung des Selbstbehalts, Insassenunfallversicherung und/oder Haftpflichtversicherung
Sorgen Sie dafür, dass Sie und alle beteiligten Personen uns bei allen Versicherungsansprüchen im Zusammenhang mit dem Unfall unterstützen. Wenn Sie uns das Schadensbericht-Formular nicht zusenden oder wir feststellen, dass das Schadensbericht-Formular falsche Angaben enthält oder Angaben fehlen, werden wir Ihnen eine Bearbeitungsgebühr berechnen.
Im Fall eines technischen Defekts
Technische Defekte an unseren Fahrzeugen sind selten. Wenn dennoch an einem der Fahrzeuge ein technischer Defekt auftritt, muss der Mieter umgehend einen Werkstätten-Betrieb aufsuchen. Im Regelfall sollten nur Garantieleistungen erforderlich sein. Sollte das Fahrzeug nicht fahrtüchtig sein,
wird die Einbringung bei SEAT Harb
Weiz, C.H. Autozentrum GmbH, Werksweg 104, 8160
Weiz festgelegt. Pannenhilfe durch SEAT Mobilitätsgarantie.
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