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.. чо-то звиздят твои дойчи ...
Strafen für Schwarzarbeit
Schwarzarbeit: Gleich ob jemand schwarzarbeitet oder Mitarbeiter illegal beschäftigt, das Schwarzarbeitsbekämp*fungsgesetz bestraft beides. Hauptgründe dafür sind vor allem hinterzogene Steuern und Sozialabgaben. Aber auch den Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks ohne Eintrag in die Handwerksrolle zählt das Gesetz zur Schwarzarbeit. Freigestellt ist etwa die Hilfe unter Angehörigen und Nachbarn, wenn sie nicht mit Gewinnabsicht geleistet wird. Bei Verstößen droht ein Bußgeld bis zu 300.000 Euro, Geldstrafe oder bis zu drei Jahre Haft.
Mindestlohn: Missachtet ein Betrieb den Mindestlohn, verstößt er gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Hier droht ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro.
...за работу по-черному до 300 тыщ евреев и/или три года турмы. За несоблюдение минимальной зарплаты - штраф до 500 тыщ...





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